|
|
||
BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K. - AGB1. Die BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K. nimmt in den angebotenen Dienst grundsätzlich nur Anbieter aus dem Sektor der Bau- und Immobilienwirtschaft, sowie von artverwandten und mit dem Thema in Zusammenhang stehenden Branchen entgegen. Die BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K. behält sich vor, Eintragungsanträge, welche nicht zu dem Gesamtangebot des Dienstes passen, abzulehnen. 2. Die Eintragung wird nach Eingang des umseitigen Antrages und Prüfung durch die BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K. in der Rubrik der zugehörigen Kategorie vorgenommen. Ist auf dem Antrag kein Eintragungswunsch eindeutig vermerkt, so gilt der Basiseintrag als vereinbart. Der Eintragungspreis wird parallel zur Veröffentlichung des Kundeneintrages fällig und ist grundsätzlich jährlich zu Beginn des laufenden Vertragsjahres zu entrichten. Bei Neuaufträgen wird für die erstmalige Einrichtung des Eintrages und die Verknüpfung der Kundendaten eine einmalige Pauschale gemäß umseitigen Preisangaben berechnet. Alle genannten Eintragungspreise verstehen sich jeweils netto zuzüglich der gültigen Umsatzsteuer. 3. Die Bestellung eines Eintrages erfolgt durch Rücksendung des unterzeichneten umseitigen Eintragungsantrages. Der Unterzeichner bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er zur Auftragserteilung berechtigt ist und sich über die angebotene Leistung unter www.bau-gewerbe.de informiert hat. Dieser Dienst wird behörden-unabhängig und ohne öffentlichen Auftrag bereit-gestellt. Ein Eintragungsauftrag kommt wirksam zustande, wenn der Antrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Unterzeichnung schriftlich vom Auftraggeber widerrufen, bzw. durch die BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K. abgelehnt wird. Die Laufzeit des Vertrages beträgt zwei Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn dieser nicht spätestens drei Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. 4. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Zulässigkeit der Eintragung trägt der Auftraggeber die Verantwortung. Die Eintragungsdaten sind vom Auftraggeber im Datenfeld des Eintragungsantrages vor der Zusendung ent-sprechend zu prüfen und gegebenenfalls zu berichtigen bzw. zu ergänzen. Die Freigabe zur Veröffentlichung der Daten gilt mit Zusendung des Eintrages als erteilt. Korrekturabzüge werden grundsätzlich nicht verschickt. Zu veröffentlichende Texte, Logos und Bilder sind innerhalb von zehn Tagen nach Vertragsabschluss in elektronischer Form vorzulegen. Werden diese nicht vorlegt so gilt die Leistung mit den der BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K. vorliegenden Daten als erbracht. Nachbesserungen des Eintrages sind jedoch jederzeit kostenfrei möglich (siehe auch Ziffer 5). 5. Der Auftraggeber hat seinen Eintrag nach Erhalt der Eintragungsbestätigung binnen zwei Wochen zu prüfen und evtl. Korrekturen schriftlich anzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als korrekt erbracht. Bei fehlerhafter Eintragung wird die Eintragung auf Verlangen des Auftraggebers kostenlos geändert, ein Recht auf Minderung und/oder Rücktritt wird dadurch nicht begründet. Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Änderungen seines Eintrages kostenfrei vornehmen zu lassen. Änderungen sind grundsätzlich schriftlich anzuzeigen. 6. Hinweis gemäß §33 BDSG: Name und Anschrift des Auftraggebers, sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. 7. Die BGZ gewerbliches Internetmarketing e.K. behält sich eine evtl. Erweiterung oder Änderung der Internet-Domain oder des Titels oder der Ausstattung der Internetplattform vor. Werden Titel, Domain oder Ausstattung des Informationsdienstes erweitert oder geändert, so begründet dies keine Rücktrittsrechte oder Minderungsansprüche seitens des Auftraggebers. 8. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung soll einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die der ursprünglichen Absicht der Parteien wirtschaftlich am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, Wiesbaden. zurück |
||